Nutzen, Prüfung und Bedingungen für Händler

Quality Partner Premium

Nutzen für Händler

Quality Partner Premium und das dazugehörige Prüfungsverfahren richtet sich an Händler, die ihre Produkte in einer geprüften Shopping-Mall anbieten.

Mit dem Logo Quality Partner Premium zeigen Sie Verbrauchern: Bei uns können Sie beruhigt einkaufen.

Und wenn einmal ein Problem auftauchen sollte, steht Ihnen und dem Verbraucher jederzeit das Beschwerdemanagement zur Verfügung. Damit finden wir gemeinsam eine Lösung, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt.

Was bedeutet Quality Partner Premium konkret für Ihre Kunden?

Die Kennzeichnung als Quality Parnter Premium gibt Ihren Kunden die Gewissheit, dass Sie als Händler die Kriterien bezüglich folgender Punkte erfüllen:

  • Produktdarstellung und Preisangaben
  • Angabe der Versandkosten
  • Zahlungsbedingungen
  • Anzeige der Lieferbarkeit
  • übersichtlicher Warenkorb
  • transparenter Ablauf der Bestellung
  • Teilnahme am Beschwerdemanagement
  • Sicherheit bei der Übertragung von Zahlungsdaten
  • Angabe der Kontaktdaten
  • Verwendung geeigneter AGB-Texte
  • Identifikation des Händlers durch Gewerbenachweis

 

 

Prüfverfahren

Die Auszeichnung Quality Partner Premium wird in einem 2-stufigen Prüfungsverfahren vergeben. Hier finden Sie eine Zusammenfassung, wer unter welchen Voraussetzungen mit dem Logo gekennzeichnet werden kann.

Stufe 1 – die Prüfung der Plattform

Die Plattform, in der der Händler seine Produkte anbietet, wird vom EHI geprüft. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt die Kennzeichnung als Geprüfte Shopping-Mall. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, damit eine Prüfung auf Stufe 2 erfolgen kann.

Wichtig: Das Logo Quality Partner Premium darf nicht außerhalb der Plattform verwendet werden, weil es zwingend  an die erfolgreiche Überprüfung der Plattform (Stufe 1) gebunden ist.

Stufe 2 – die Prüfung der Händler

Auf dieser Stufe erfolgt die Prüfung des einzelnen Händlers. Folgende Punkte werden überprüft: Der Händler…

  • legt einen Identitätsnachweis vor (z.B. Vorlage des Gewerbescheins)
  • verwendet geeignete Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das bedeutet, er..
    • erbringt einen Nachweis darüber, dass die AGB von einem Anwalt erstellt wurden und der aktuellen Rechtssprechung genügen.
    • oder verwendet abmahnsichere Rechtstexte von z.B. protected shops
    • oder verwendet Standard-AGB von Betreiber/EHI
    • nimmt am Betreiber-Beschwerdemanagement teil, das für eine zügige und effektive Bearbeitung von Beschwerden sorgt.

Teilnahmebedingungen

Mit der Bewerbung um die Kennzeichnung als Quality Partner Premium erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Darin sind die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen als Händler und EHI bzw. dem Betreiber der Plattform geregelt. Dies betrifft z.B. (Auszug):

  • Umfang der Prüfung (Kriterien)
  • Nutzung des Logos Quality Partner Premium nur innerhalb der geprüften Plattform
  • Mitwirkungspflichten des Händlers beim Beschwerdemanagement
  • Mitwirkungspflichten des Händlers bei der Nachbesserung von Leistungsprozessen
  • Entzug des Logos bei Verstößen (z.B. gegen o.g. Mitwirkungspflichten)

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen