Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

23.12.2020

Im Dezember 2020 ist das Gesetze zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft getreten. Es gelten folgende Änderungen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen...

  • Der Begriff des Mitbewerbers wird verschärft
  • Die Legitimation abmahnfähiger Verbände wird eingegrenzt
  • Regelbeispiele, in welchen Fällen eine missbräuchliche Abmahnung vorliegt, werden eingeführt
  • Wettbewerber haben keinen Anspruch mehr auf Aufwendungsersatz bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten bei Wettbewerbern
  • Es wird geregelt, welche Umstände bei der Festsetzung einer Vertragsstrafe berücksichtigt werden sollen
  • Die Zuständigkeiten der Gerichte wird festgelegt

Eine Synopse zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs können Sie im Paper unseres Partners bevh nachlesen:

Synopse zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb