Die neue Geoblocking-Verodnung

23.11.2018 Whitepaper, Verordnung, Shopbetreiber, Online-Shop, Geoblocking

Köln, 20.11.2018. Zum 03. Dezember 2018 wir die Geoblocking-Verordnung eingeführt. Damit soll die Sperrung von Inhalten für bestimmte Regionen schon bald der Vergangenheit angehören.

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Was ist Geoblocking?

Geoblocking ist die Technik, die bestimmte Inhalte einer Seite für Nutzer aus dem Ausland sperrt. Dies wurde vor allem durch Plattformen wie Youtube bekannt, welche Nutzer außerhalb der USA von Inhalten wie bestimmten Musikvideos ausschloss. Diese Technik kann aber auch im Online-Shopping eingesetzt werden. Konkret bedeutete dies, dass Händler innerhalb der EU einen möglichen Kunden auf die für ihn zugeschnittene und Länderspezifische URL umgeleitet haben und keinen Zugriff auf andere Domänen des Shops zuließen. Dies ändert sich mit der neuen Verordnung.

Konkretes Beispiel Online-Shopping

Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland und wollen bei einem französischen Online-Shop einen bestimmten Artikel bestellen. Nachdem Sie die französische Internet-Adresse eingegeben haben, werden Sie automatisch zur deutschen Seite des Händlers weitergeleitet. Hier ist genau dieser Artikel, den Sie kaufen möchten jedoch nicht verfügbar oder gar teurer als das Angebot in Frankreich. Ebenfalls möglich ist, dass der Bestellvorgang beim Eintragen der deutschen Adresse scheitert. Ein Kauf ist damit nicht möglich, obwohl der Händler diesen Artikel grundsätzlich anbietet. Diese Diskriminierung im Online-Shopping wird nun abgeschafft.

Was sich für Händler und Kunden künftig ändert lesen Sie in unserem Whitepaper, dass in Kooperation mit dem bevh und Resmedia erstellt wurde.