Whitepaper zum Verpackungsgesetz von EHI, Resmedia und bevh

08.11.2018 Whitepaper, Verordnung, Shopbetreiber, Online-Shop, Online-Recht, Verpackung

Köln, 08.11.2018. Zum 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst die derzeit geltende Verpackungsordnung ab. Was das für Händler bedeutet, was in Zukunft zu beachten ist und welche Auswirkungen das auf Ihr Geschäft hat lesen Sie hier.


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Wann tritt das neue Gesetz in Kraft und wie verhält es sich zur Verpackungsverordnung?

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackungG) löst die bisher geltende Verpackungsverordnung (VerpackungV) zum 01.01.2019 ab. Bis dahin bildet den geltenden Rechtsrahmen die Verpackungsverordnung, welche bis zum Stichtag ihre Gültigkeit behält.


Was gilt bereits heute und für wen gelten die neuen Regelungen?

Sowohl die VerpackV als auch das neue VerpackG gilt für alle, die eine mit Ware befüllte und beim Endverbraucher bzw. Kunden anfallende Verpackung in den Verkehr bringen. Dazu gehören laut des neuen Gesetztes auch Füll- und Dämmmaterialien. Durch die erweiterte Produktverantwortung sind somit auch Händler aus dem E-Commerce von den neuen Regelungen betroffen und ist damit verantwortlich für die Rücknahme oder Verwertung zu sorgen. 

Bereits die VerpackV verpflichtet Händler dazu an mindestens einem Rückhol-System beteiligt zu sein. Dabei geht es vorrangig um Verkaufsverpackungen, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen und regulär über den Gelben Sack oder Glas- und Altpapiercontainer entsorgt und verwertet werden.

Was ändert sich zum Stichtag und der Einführung des VerpackG?

Ziel des neuen Gesetztes ist die Schaffung einer zentralen Stelle zur Stärkung der Transparenz der Lizenzierung, der Stärkung der Vollzugsbehörden bei der Bekämpfung der Unterlinzenzierung und die Verpackungsentsorgung auf eine nachhaltige und wettbewerbsneutrale Grundlage zu heben.

Neben  er Erhöhung der Quoten für das werkstoffliche Recycling verschärfen sich auch einige Pflichten und Definitionen mit dem kommenden Verpackungsgesetz. Mehr zu den Änderungen und was es zu beachten gilt finden Sie hier.