Neues Batteriegesetz (BattG2) 2021

28.12.2020

Am 01.01.2021 tritt das neue Batteriegesetz (BattG2) in Kraft. Das Batteriegesetz regelt die Entsorgung von Altbatterien und Akkus. Hersteller müssen sich nun -zusätzlich zu ihrer Anmeldung beim Umweltbundesamt- bei der stiftung ear registrieren.

Die Stiftung ear wird u. A. die Zuständigkeiten als Hersteller feststellen, Batterien und Akkus einstufen, herstellereigene Rücknahmesysteme prüfen sowie ein öffentliches Register der registrierten Hersteller aufstellen.

Welche Rolle die stiftung ear ab dem 01.01.2021 einnehmen wird und welche Änderungen genau auf Hersteller und Händler zukommen, können Sie auf der Seite "Deutsche Recycling" nachlesen.