Rückgabe von Matratzen im E-Commerce

27.03.2019

Köln, 27.03.2019, Heute entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass im Internet bestellte Matratzen auch dann zurückgegeben werden können, wenn die Schutzfolie entfernt worden ist.

Entscheidung des EuGH zur Rückgabe von Matratzen

Rückgabe von ausgepackten Matratzen zulässig

Heute entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass im Internet bestellte Matratzen auch dann zurückgegeben werden können, wenn die Schutzfolie entfernt worden ist. Bisher wurden ausgepackte Matratzen in der Regel aus hygienischen Gründen nicht zurück genommen.

Die Luxemburger Richter erklärten, Händler könnten die Matratzen gereinigt bzw. desinfiziert wieder verkaufen. Es gebe zudem einen großen Markt für gebrauchte Matratzen. Geklagt hatte ein deutscher Verbraucher, dem die Rücknahme einer aus der Schutzfolie entfernten Matratze verweigert worden ist. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall nach Luxemburg, wo die obersten EU-Richter dem Verbraucher Recht gaben.

Hier lesen Sie die ganze Veröffentlichung des EuGH.