PSD2 - Zwei-Faktor-Authentifizierung - Umsetzungsfrist für Onlinehändler verschoben

12.09.2019

Die Payment-Services-Directive 2 (PSD2) tritt am 14. September 2019 EU-weit in Kraft. Ziele der überarbeiteten Richtlinie sind es, die Innovationen und den Wettbewerb im europäischen Zahlungsverkehr zu fördern, Payments sicherer zu gestalten und die Rechte der Kunden und Zahlungsdienstleister zu stärken. Ein wesentlicher Aspekt der Payment-Services-Directive (PSD2) ist die starke Kundenauthentifizierung (SCA).

Geplant war, dass sich Kunden ab dem 14.September über zwei verschiedene, voneinander unabhängige Faktoren beim Bezahlprozess im Onlineshopping authentifizieren müssen. Diese zwei Faktoren setzen sich aus drei Bereichen zusammen: Wissen (z.B. ein Passwort), Besitz (z.B. ein Smartphone), Inhärenz (z.B. ein Gesichtsmerkmal).

Ein paar Wochen vor dem Stichtag hat die BaFin nun eine Fristverlängerung eingeräumt und verkündet, dass Kartenzahlungen in Onlineshops vorerst auch nach dem 14.September ohne SCA durchgeführt werden können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird dies zunächst nicht beanstanden. Händler sollten sich trotzdem weiterhin mit dem Thema auseinandersetzen und mit Ihrem Zahlungsdienstleister sprechen. Über kurz oder lang wird es eine Umstellung beim Online-Shopping geben.

EHI Online-Payment-Studie 2019 im EHI-Onlineshop

Weitere Informationen zur Studie erhalten Sie bei unserer Online-Payment-Ansprechpartnerin: Caroline Coelsch, coelsch@ehi.org, 0221-57993-996