EHI Geprüfter Online-Shop – Informationen über Maßnahmen zur Verifizierung von Bewertungen

EHI Geprüfter Online-Shop ist Dienstleister für das Einholen und Erfassen von Shop-Bewertungen. Mit den nachfolgend bereitgestellten Informationen erfüllt das Unternehmen, das mit EHI Geprüfter Online-Shop Bewertungen einholt, seine Informationspflichten gem. §5b Abs. 3 UWG.


Verifizierung von Kundenbewertungen

Wir setzen auf automatisierte und manuelle Maßnahmen, um die Echtheit der Bewertungen sicherzustellen. Zur Abgabe einer Bewertung ist jeder Nutzer berechtigt, der ein Produkt gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat oder zu diesem Zweck eine Bestellung aufgegeben hat. Nach Abgabe einer Bewertung, wird der Nutzer dazu aufgefordert, diese in seinen E-Mails zu bestätigen und somit öffentlich anzeigen zu lassen. Eine Bewertungsabgabe ist ohne die Parameter: Bestellnummer, Bestelldatum, E-Mail-Adresse und Domain des Shops nicht möglich. Ein Bewerter ist somit immer Kunde. In Ausnahmefällen sind auch solche Nutzer zur Bewertung berechtigt, bei denen trotz Bestellung kein Vertrag mit dem Anbieter zustande gekommen ist, oder wenn die Nutzer von Ihrem Widerrufrecht Gebrauch gemacht haben. Um Fake-Bewertungen zu vermeiden, lässt das Bewertungssystem nur Bewertungen von echten Käufern und Kunden zu, die offensichtlich eine Kaufabsicht hatten. Gültig sind also auch Bewertungen für Bestelllungen, die später widerrufen oder rückabgewickelt wurden. Um die Echtheit der Bewertungen zu gewährleisten, wird es also nicht möglich sein eine unaufgeforderte Bewertung abzugeben. Mit einem 2-stufigen Verfahren soll dies sichergestellt werden. Hierbei können Kunden direkt nach dem Bestellvorgang eine Bewertung abgeben. Dazu müssen sie nur auf den Button „Jetzt bewerten“ klicken und werden dann zu dem Bewertungsformular weitergeleitet. Direkt nach der Bestellung können zunächst nur die ersten beiden Kategorien „Bestellvorgang“ und „Kundenservice“ bewertet werden. Um „Lieferung“ und „Ware“ beurteilen zu können, muss die Ware auch angekommen sein (2-stufiges Verfahren). Die Bewertung kann auch per seperatem Bewertungslink eingeholt werden (1-stufiges Verfahren). Es ist möglich, dass vereinzelt Bewertungen in einem weiteren Schritt auch manuell von uns überprüft werden, etwa, wenn die automatische Überprüfung einer Bewertung Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung des Bewertungssystem ergibt. In einem Bewertungssystem muss der Nutzer die Möglichkeit haben, sowohl positive als auch negative Kommentare abzugeben. Wir nehmen grundsätzlich keine rechtliche Bewertung von Kommentaren vor. Negative Kommentare werden deshalb nur dann gelöscht, wenn wir auf eine Bewertung aufmerksam gemacht werden, und dieser auch für einen rechtlichen Laien ganz offensichtlich und unzweifelhaft rechtswidrig ist, oder wenn ein rechtskräftiger Unterlassungstitel oder eine einstweilige Verfügung gegen den Nutzer erwirkt wurde. Die Veröffentlichung der Bewertungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung durch den Nutzer.


Automatisierte Qualitätssicherung „Profanity Check“ vor Veröffentlichung

Vor der Veröffentlichung einer Bewertung wird diese automatisch durch einen so genannten „Profanity Check“ geprüft. Darunter versteht man Filter, die nach Schimpfwörtern, Beleidigungen und anderen klaren Regelverstößen suchen.

Folgende Inhalte verstoßen eindeutig gegen die Nutzungsbedingungen
  • Schimpfworte
  • Beleidigungen
  • URL's
  • personenbezogene Daten (Beispiel: "Herr Maier hat mich schlecht beraten)"

Erkennen die automatischen Filter einen Regelverstoß, wird dem Käufer eine E-Mail geschickt, in der er darauf aufmerksam gemacht wird, dass seine Bewertung gegen die Regeln verstößt. Er hat dann die Möglichkeit, seinen Bewertungskommentar zu überprüfen und neu abzugeben. Seine Sterne muss der Käufer nicht neu vergeben. Wenn der Käufer mit der neu abgegebenen Bewertung erneut einen Regelverstoß begeht, werden der Kommentar sowie die Sternevergabe gelöscht. Wenn ein Manipulationsverdacht besteht, werden ebenfalls Kommentar und Sternevergabe gelöscht. Eine Manipulation der Bewertung findet beispielsweise statt, wenn ein Anbieter sich selbst bewertet oder ein Wettbewerber versucht, einem Shop durch gefälschte Bewertungen zu schaden.


Veröffentlichung

Voraussetzungen für die Veröffentlichung
  • Sternevergabe für mindestens eine Kategorie: Es muss mindestens eine der vier Bewertungsfragen beantwortet werden und mindestens ein Stern pro Kategorie vergeben werden. D.h. null Sterne gehen nicht mit in die Bewertung ein.
  • Freitext-Kommentar: Ein Freitext-Kommentar ist obligatorisch, damit die Bewertung veröffentlicht werden kann.
  • Bestätigung durch Käufer: Wenn der Käufer sowohl mindestens eine Kategorie beantwortet als auch einen Kommentar geschrieben hat, muss er seine Bewertung noch bestätigen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Inhaber der Mailadresse, also der Käufer, wirklich selbst bewertet hat.
  • Qualitätssicherung: Nach der Bestätigung des Käufers läuft ein so genannter „Profanity Check“ über die Bewertung. Darunter versteht man Filter, die nach Schimpfwörtern, Beleidigungen und anderen klaren Regelverstößen suchen.

Berechnung der Gesamtnote

Bei der Berechnung der Gesamtbewertung unterscheiden wir zwischen zwei Fällen
  • Die Gesamtnote einer Bewertung wird aus dem Durchschnitt der vergebenen Sterne für den Shop berechnet. Dabei muss der Käufer mindestens eine der Bewertungskategorien des Frage-Sets bewertet haben.
  • Die Gesamtnote des Shops ergibt sich aus dem Durchschnitt aller Bewertungen. In die Gesamtbewertung gehen die Bewertungen der letzten 12 Monate mit ein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine veralteten Bewertungen miteinbezogen werden, die sich unter Umständen auf bereits geänderte Situationen beziehen. So kann es zum Beispiel sein, dass sich Prozesse verbessert haben, neue Mitarbeiter eingestellt wurden oder der Logistikpartner gewechselt wurde.

Nicht eindeutig verifizierte Bewertungen

Bewertungen aus externen Bewertungsquellen

Unternehmen können zusätzlich bei EHI Geprüfter Online-Shop ihre Bewertungen, die sie bei anderen externen Bewertungsquellen gesammelt haben, importieren und anzeigen lassen. Diese werden bei einem Wechsel des Bewertungssystems in einem einmaligen Import von Bewertungsdatensätzen (Datum der Bewertung, Gesamtnote, Note ggf. vorhandener Einzelbewertungskriterien, Bewertungstext) aus zugelassenen Quellen ins System eingefasst. Die importierten Bewertungen gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote des Shops ein. Die externen Bewertungsquellen stellen ihrerseits ebenfalls Informationen bereit, wie die bei ihnen abgegebenen Bewertungen verifiziert werden.

Ausschluss von Bewertungen

Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter des Anbieters, Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Angehörige dieses Personenkreises sind vom Bewertungssystem ausgeschlossen.