Teilnahmebedingungen
EHI Geprüfter Online-Shop

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Stand: 29.01.2016

1.1  Diese Bedingungen enthalten abschließend alle Regelungen zur Teilnahme des Vertragspartners am Programm EHI Geprüfter Online-Shop. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und der EHI Retail Institute GmbH, Spichernstraße 55, 50672 Köln (nachfolgend auch „EHI“, „wir“) abschließend.

1.2  Unsere Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere Teilnahmebedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos ausführen.

1.3  Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Garantieerklärungen.

1.4  Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.

1.5  Es wird gemäß § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB vereinbart, dass der Kunde auf die Erfüllung der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 1 - 3 BGB verzichtet.

2.1  Die Gebühren richten sich nach unserem aktuellen Gebührenverzeichnis, abrufbar auf der EHI-Siegel-Website.

2.2  Die Einordnung der Gebühren erfolgt anhand der im Gebührenverzeichnis genannten Umsatzklassen. Bei der initialen Einstufung ist der vom Vertragspartner im Antrag wahrheitsgemäß anzugebende Vorjahresumsatz maßgeblich. Anschließend ist der Vertragspartner verpflichtet, uns nach Ablauf eines jeden Vertragsjahres den tatsächlich erwirtschafteten Bruttoumsatz des jeweiligen Vorjahres zu benennen. Bei einer Änderung der Umsatzklasse wird die Gebühr entsprechend angepasst. Wir behalten uns vor, die Angaben des Vertragspartners zu überprüfen und einen Nachweis zu verlangen.

2.3  Die Gebühr ist unabhängig von der Siegelvergabe zu zahlen. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Vertragspartners die Prüfkriterien zu erfüllen.

2.4  Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

2.5  Die Gebühren sind jährlich im Voraus zur Zahlung fällig. Zahlungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang zu leisten. Der Vertragspartner willigt ein, dass ihm Rechnungen auf elektronischem Wege übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich.

2.6  Wir sind berechtigt, die Vergütung für unsere Leistungen einmal pro Vertragsjahr, jedoch erstmalig frühestens 12 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Beträgt die Gebührenerhöhung mehr als 5 Prozent der aktuellen Gebühr, kann der Vertragspartner mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen. Wir weisen den Vertragspartner auf dieses Kündigungsrecht bei einer Erhöhung nochmals gesondert hin.

Die Prüfkriterien beinhalten im Wesentlichen solche Anforderungen, die kennzeichnend für den Online-Handel sind. Die allgemeinen Kriterien der Prüfung sind in der jeweils aktuellen Fassung der EHI-Siegel-Kriterien (GOS-Kriterien) geregelt.

Das Prüfverfahren berücksichtigt die aktuelle Marktentwicklung und legt Einzelheiten in einem Prüfprotokoll detailliert dar.

4.1  EHI wird

  • dem Vertragspartner nach bestandener Prüfung die Nutzung des Siegels gemäß § 7 dieser Bedingungen ermöglichen und das Prüfzertifikat in der Shopdatenbank online verfügbar machen;
  • den Online-Shop des Vertragspartners regelmäßig auf die Einhaltung des jeweils aktuellen Kriterienkatalogs prüfen. In jedem Vertragsjahr erfolgt eine Neuprüfung;
  • einen Service für die Behandlung von Beschwerden bereitstellen, den Kunden des Vertragspartners nutzen können, wenn Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrem Vertrag auftreten;
  • dem Vertragspartner für die Dauer der Vertragslaufzeit kostenlose Abos der EHI-Fachmagazine rt-retail technology und stores+shops einräumen;
  • dem Vertragspartner für die Dauer der Vertragslaufzeit Sonderkonditionen für die Teilnahme an den EHI-Fachkongressen gewähren.

4.2  EHI gewährleistet nicht, dass der Zugang zum EHI-Portal jederzeit verfügbar ist. Die Verfügbarkeit kann unter anderem vorübergehend durch Wartungsarbeiten oder durch technische Störungen, die das EHI nicht beeinflussen kann, eingeschränkt sein. Eine Mindestverfügbarkeit ist entsprechend nicht geschuldet.

4.3  Die Angebote der EHI-Partner zählen nicht zu unserem Leistungsangebot. Wir vermitteln deren Leistungen lediglich zu Sonderkonditionen. Verträge über Leistungen von Partnern entstehen ausschließlich zwischen dem Partner und dem Vertragspartner. Wir übernehmen diesbezüglich keinerlei Haftung.

Der Vertragspartner ist verpflichtet,

  • bei der Erstprüfung nach Zustellung des individuellen Prüfberichts die darin dokumentierten Voraussetzungen für die Siegelvergabe in Absprache mit dem EHI innerhalb von drei Monaten zu erfüllen und sich zur kostenlosen Abschlussprüfung anzumelden. Überschreitet der Bearbeitungszeitraum drei Monate oder verschuldet der Vertragspartner zusätzlichen Prüfungsaufwand, indem z.B. auch nach der kostenlosen Abschlussprüfung nicht erfüllte Prüfkriterien der Siegelvergabe entgegenstehen, können die Kosten für durch den Vertragspartner verursachten zusätzlichen Prüfaufwand gem. Gebührenverzeichnis berechnet werden;
  • die technischen Voraussetzungen für die Platzierung des Siegels gemäß § 7 dieser Bedingungen zu schaffen;
  • nach bestandener Prüfung das Siegel entsprechend § 7 in seinem Shop dauerhaft gut sichtbar einzubinden;
  • die jeweils aktuellen Prüfkriterien für die Dauer der Vertragslaufzeit einzuhalten und das EHI über prüfungsrelevante Änderungen im Shop (bzgl. BetreiberAGB, Software etc.) in Textform zu informieren. Bei vom Vertragspartner angeforderten zusätzlichen Prüfungen können die Kosten für durch den Vertragspartner verursachten zusätzlichen Prüfaufwand gem. Gebührenverzeichnis berechnet werden;
  • auf weitergeleitete Beschwerden innerhalb von 3 Werktagen inhaltlich zu reagieren und EHI sämtliche Informationen, die für die Bearbeitung der Beschwerde notwendig sind, zur Verfügung zu stellen;
  • gesetzliche Änderungen im Shop umzusetzen, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht oder EHI dafür eine angemessene Frist setzt;
  • bei Kündigung oder Vertragsende das Siegel unverzüglich von seiner Website zu entfernen;
  • EHI einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten zu benennen, den EHI bei allen Angelegenheiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag kontaktieren kann;
  • die Zugangsdaten zum EHI-Portal (Nutzername, Passwort, etc.) sicher aufzubewahren und vor einem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Hat der Vertragspartner den begründeten Verdacht eines Missbrauchs seiner Zugangsdaten, hat er EHI unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen;
  • sämtliche Daten zu seinem Unternehmen / Online-Angebot im EHI-Portal zu pflegen und stets auf einem aktuellen Stand zu halten;
  • EHI das Recht einzuräumen die Marken des Vertragspartners für Marketingzwecke und zur Präsentation des Vertragspartners als EHI-Vertragspartner zu nutzen;
  • geltendes Recht einzuhalten. Der Vertragspartner bietet insbesondere keine Waren oder Dienstleistungen an, deren Verkauf rechtlich untersagt ist oder die im Ausschlusskatalog des EHI, abrufbar auf der EHI-Siegel-Website, enthalten sind.

Der Prüfungsfachbeirat - ein Gremium ehrenamtlicher Experten aus Handels- und Technologieunternehmen, Verbänden und Behörden - entscheidet über die Zulässigkeit eines Online-Angebots zum Prüfungsverfahren sowie über Vergabe und Aberkennung des Siegels. Er ist EHI gegenüber nicht weisungsgebunden.

7.1  EHI räumt dem Vertragspartner nach bestandener Prüfung das Recht ein, das Prüfsiegel zu benutzen. Das Recht erstreckt sich auf die Marke „EHI Geprüfter-Onlineshop“ (Wort), sowie die graphische Darstellung des Siegels „EHI Geprüfter-Onlineshop“ und die Bezeichnung „bevh EHI Geprüfter Online-Shop“. Das Siegel darf ausschließlich auf der Domain verwendet werden, die zertifiziert wurde. Dem Vertragspartner wird hierfür ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht während der Vertragslaufzeit eingeräumt. Dies schließt auch die Nutzung des Siegels in der On- und Offlinewerbung wie Printunterlagen und TV-Werbung ein.

Das Nutzungsrecht entfällt, wenn dauerhaft, wiederholt oder schwerwiegend gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstoßen wird. EHI ist in diesem Fall berechtigt, das Siegel zu deaktivieren.

7.2  Die Darstellung des Siegels erfolgt vorzugsweise durch die Einbindung des von EHI zur Verfügung gestellten Skriptcodes. Das Siegel selbst wird von EHI über dieses Skript zur Verfügung gestellt.

7.3  Das Skript bzw. das Siegel ist vom Vertragspartner so zu implementieren, dass das Siegel dauerhaft gut sichtbar und fortwährend beispielsweise in der Hauptnavigation und im Bestellvorgang angezeigt wird. Das Siegel muss für den gewöhnlichen Nutzer gut sichtbar und mit dem Prüfzertifikat verlinkt sein.

7.4  Das Recht erschöpft sich in der Darstellung des Siegels für die geprüfte Domain. Eine Weitergabe, Kopie oder Verwendung auf anderen Domains ist untersagt.

7.5  Es ist untersagt, das EHI-Siegel zu benutzen oder den Eindruck zu erwecken, der Online-Auftritt sei durch EHI geprüft, solange EHI dies nicht durch die Einräumung einer Nutzungslizenz ausdrücklich gestattet hat.

7.6  Die Zertifizierung begründet keine Mitgliedschaft im EHI Retail Institute e.V.

Werden die Teilnahmebedingungen geändert, wird das EHI den Vertragspartner schriftlich informieren. Widerspricht der Vertragspartner den Änderungen nicht innerhalb von einem Monat, so gelten die Änderungen als genehmigt. Auf die Folgen des unterbliebenen Widerrufs wird der Vertragspartner nochmals gesondert hingewiesen.

9.1  Der Vertrag tritt mit Zusendung einer Rechnung oder Auftragsbestätigung durch EHI in Kraft. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres durch den Vertragspartner gekündigt wird.

9.2  Das Recht zu außerordentlicher Kündigung durch EHI bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner

  • dauerhaft, wiederholt oder schwerwiegend gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt;
  • berechtigte Kundenbeschwerden nicht vertragsgemäß abwickelt und den Verstoß trotz Aufforderung durch EHI nicht abstellt;
  • mit der Zahlung der Jahresgebühr mindestens 30 Tage in Verzug ist;
  • die Angaben zum Jahresumsatz gemäß § 2 nicht oder nicht wahrheitsgemäß macht;
  • zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist. In einem solchen Fall hat der Vertragspartner EHI unverzüglich zu informieren.

9.3  Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch EHI hat der Vertragspartner den Schaden zu ersetzen, der uns durch die vorzeitige Kündigung entstanden ist. Dies umfasst in der Regel den Jahresbeitrag, den der Vertragspartner für den Zeitraum, in dem die Kündigung erfolgt, zu entrichten hat. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht eingetreten oder der daraus resultierende Schadensersatzanspruch niedriger ist.

10.1  Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine individuelle juristische Prüfung können und dürfen wir nicht leisten. Unsere rechtlichen Informationen und Muster im Rahmen der Prüfung dienen deshalb ausschließlich als Orientierungshilfe. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir entsprechend keine Haftung.

10.2  Der Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, individuelle Rechtsberatung einzuholen, um zu gewährleisten, dass sein Online-Shop den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

10.3  Soweit der Vertragspartner Rechtstexte eines EHI-Partners nutzt, gelten für diese ausschließlich dessen Bedingungen. Für Rechtstexte unserer Partner haften wir entsprechend nicht.

11.1  Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von uns sowie unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

11.2  Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.

11.3  Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11.4  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Körperverletzungen oder für das Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen haften wir unbeschränkt.

12.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2  Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Köln.

12.3  Gerichtsstand ist Köln. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Sitz des Vertragspartners zu klagen.