Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

20.04.2016 bevh, Benutzerfreundlichkeit, Event, Leitfaden, Recht, Urteil

Mit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes folgt die Bundesregierung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2012. Das Gesetz trat zwar schon Ende 2015 in Kraft, den Verkäufern wurde jedoch eine Übergangsfrist eingeräumt. Da diese sich dem Ende neigt (Stichtag 24. Juli 2016), sollen hier die wesentlichen Gesetzesänderungen erläutert werden

Mit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes folgt die Bundesregierung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2012. Das Gesetz trat zwar schon Ende 2015 in Kraft, den Verkäufern wurde jedoch eine Übergangsfrist eingeräumt. Da diese sich dem Ende neigt (Stichtag 24. Juli 2016), sollen hier die wesentlichen Gesetzesänderungen erläutert werden.

Verpflichtende Handelsrücknahme:

Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass weniger Elektroaltgeräte über den Hausmüll entsorgt und mehr Elektroaltgeräte recycelt werden. Um dies zu erreichen, gilt neben der Registrierungs- nun eine Rücknahmepflicht. Diese gilt für zwei Konstellationen. Die „1:1-Rücknahme“: Der Händler muss für jedes verkaufte Gerät, ein gleichartiges Altgerät zurücknehmen.  Die „0:1-Rücknahme“: Der Händler muss Elektrokleingeräte zurücknehmen, auch ohne dass der Verbraucher ein Neugerät kauft.

Neue Vertreiberpflichten:

Falls Online- und Versandhändler Elektrogeräte ins europäische Ausland vertreiben, müssen nun detaillierte Anforderungen an die Gerätelizensierung beachtet sowie Vorgaben zur Bestellung eines sogenannten Bevollmächtigten erfüllt werden.

Wen betrifft das Gesetz?

Betroffen sind alle Vertreiber von Elektroaltgeräten, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügen. Die Rücknahme ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten „in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer“ zu gewährleisten.

Informationsveranstaltung des bevh zum neuen ElektroG am 26. April 2016

Beide Verpflichtungen gehen mit zahlreichen praktischen und juristischen Fallstricken einher. Licht in dieses Dunkel soll die 2. Informationsveranstaltung + Messe des bevh bringen, zu deren kostenfreier Teilnahme wir Sie herzlich einladen.

Wann? 26. April 2016, 14:00 – 18:00 Uhr
Wo? Emporio Hochhaus, Dammtorwall 15, 20355 Hamburg

Bitte melden Sie sich für die Informationsveranstaltung verbindlich per Email unter info@bevh.org an. (begrenzte Teilnehmerzahl)

Q&A des bevh (Informationspflichten und Formulierungsvorschläge):

"Registrierungs- und Rücknahmepflichten bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten durch Distanzhandelsunternehmen"