Prüfung Quality Partner Premium
Quality Partner wird in einem 2-stufigen Prüfungsverfahren vergeben. Hier finden Sie eine Zusammenfassung, wer unter welchen Voraussetzungen mit dem Logo gekennzeichnet werden kann.
Stufe 1 - die Prüfung der Plattform
Die Plattform, in der der Händler seine Produkte anbietet, wird vom EHI geprüft. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt die Kennzeichnung als Geprüfte Shopping-Mall. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, damit eine Prüfung auf Stufe 2 erfolgen kann.
Wichtig: Das Logo Quality Partner darf nicht außerhalb der Plattform verwendet werden, weil es zwingend an die erfolgreiche Überprüfung der Plattform (Stufe 1) gebunden ist.
Details zum Kriterienkatalog Stufe 1.
Stufe 2 - die Prüfung der Händler
Auf dieser Stufe erfolgt die Prüfung des einzelnen Händlers. Folgende Punkte werden überprüft: Der Händler ...
- legt einen Identitätsnachweis vor (z.B. Vorlage des Gewerbescheins)
- verwendet geeignete Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das bedeutet, er
- erbringt einen Nachweis darüber, dass die AGB von einem Anwalt erstellt wurden und der aktuellen Rechtsprechung genügen.
- oder verwendet abmahnsichere Rechtstexte von z.B. von protected shops
- oder verwendet Standard-AGB von Betreiber/EHI
- nimmt am Betreiber-Beschwerdemanagement teil, das für eine zügige und effektive Bearbeitung von Beschwerden sorgt.