Prüfung Quality Partner Premium

Quality Partner wird in einem 2-stufigen Prüfungsverfahren vergeben. Hier finden Sie eine Zusammenfassung, wer unter welchen Voraussetzungen mit dem Logo gekennzeichnet werden kann.

Stufe 1 - die Prüfung der Plattform

Die Plattform, in der der Händler seine Produkte anbietet, wird vom EHI geprüft. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt die Kennzeichnung als Geprüfte Shopping-Mall. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, damit eine Prüfung auf Stufe 2 erfolgen kann.

Details zur Prüfung Stufe 1 und Kriterienkatalog Stufe 1

Stufe 2 - die Prüfung der Händler

Auf dieser Stufe erfolgt die Prüfung des einzelnen Händlers. Folgende Punkte werden überprüft: Der Händler ...

  • legt einen Identitätsnachweis vor (z.B. Vorlage des Gewerbescheins)
  • verwendet geeignete Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das bedeutet, er
    • erbringt einen Nachweis darüber, dass die AGB von einem Anwalt erstellt wurden und der aktuellen Rechtsprechung genügen.
    • oder verwendet abmahnsichere Rechtstexte von z.B. von protected shops
    • oder verwendet Standard-AGB von Betreiber/EHI
  • nimmt am Betreiber-Beschwerdemanagement teil, das für eine zügige und effektive Bearbeitung von Beschwerden sorgt.

 Mehr Details dazu finden Sie auf der Seite Teilnahmebedingungen.

Sanktionen bei Verstoß

Wenn z.B. durch Beschwerden offenkundig wird, dass ein Händler Bestellungen nicht erwartungsgemäß ausführt, wird er zunächst ermahnt und zur Nachbesserung aufgefordert. Erfolgt keine Verbesserung kann die Auszeichnung als Quality Partner entzogen werden.

Gleiches gilt, wenn Händler das Logo Quality Partner außerhalb der geprüften Plattform, z.B. in einem normalen Online-Shop, verwenden und nach Aufforderung durch EHI oder Betreiber selbst nicht unverzüglich entfernen. Denn: Das Logo Quality Partner darf nicht außerhalb der Plattform verwendet werden, weil es zwingend an die erfolgreiche Überprüfung der Plattform gebunden ist.